Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im Zivilrecht
Arbeitgeber müssen
dokumentieren
Ab dem 1. August 2022 sind, aufgrund des neuen Nachweisgesetzes (NachwG), welches durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 in nationales Recht geändert wurde, alle Arbeitgeber verpflichtet, die Bedingungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) dokumentiert festzuhalten. Diese Regelung dient nicht nur der Transparenz, sondern schützt auch vor rechtlichen Risiken. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich über die Zusammensetzung und die Auszahlung von Betriebsrenten informieren. Aus juristischer Sicht stellt eine betriebliche Versorgungsordnung die beste Möglichkeit dar, diese Pflicht ordnungsgemäß und rechtssicher umzusetzen.
Durch diese Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte im Rahmen der bAV umfassend informiert werden und so eine größere Transparenz besteht. Die Versorgungsordnung dient damit auch als Beweismittel im Streitfall.
Was bedeuted das?
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen Regelungen zur bAV anpassen und in Textform fixieren müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen Regelungen zur bAV anpassen und in Textform fixieren müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Nichteinhaltung der Pflicht zur Dokumentation, wie sie im Nachweisgesetz vorgeschrieben ist, können Geldstrafen bis zu 2.000 Euro je Mitarbeiter verhängt werden (European UNDP). Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Pflichten zur betrieblichen Altersversorgung drohen, werden in der Regel von den lokalen Arbeitsschutzbehörden oder Gewerbeaufsichtsämter verhängt. Diese Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, wie etwa des Nachweisgesetzes, zuständig.
Mit Versorgungsordnung: Auf der sicheren Seite
Als ProtectMe-Card Inhaber profitieren Sie von einem besonderen Service: Spezialisierte Fachanwälte erstellen für Ihr Unternehmen kostenlos eine individuell angepasste Versorgungsordnung. Dieser maßgeschneiderte Service gewährleistet, dass Ihre betriebliche Altersversorgung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.